- indiziertes Programm
- indiziertes Programm,ein Programm, meist ein Spiel, das als nicht für Kinder und Jugendliche geeignet gekennzeichnet ist. Solche Software darf Minderjährigen nicht zugänglich gemacht und auch nicht beworben werden (dazu gehören etwa auch Testberichte in Computerzeitschriften). An Erwachsene darf ein solches Spiel aber außerhalb der öffentlichen Verkaufspraxis abgegeben werden, der Besitz ist nicht strafbar. Gründe für eine Indizierung sind- übermäßige Gewaltdarstellung sowie Gewalt- und Kriegsverherrlichung,- rassistische Darstellungen oder Propaganda des Nationalsozialismus,- sexualethisch desorientierende Inhalte (Pornographie).Es gibt zwar in Deutschland keine Zensur, die rechtlichen Grundlagen für Indizierungen und damit für eine nachträgliche Zensur liefern aber die Gesetze zum Schutz der Jugend (Jugendschutz). In Deutschland ist die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften (BPjS) für die Indizierung zuständig. Die BPjS kann nicht von sich aus aktiv werden, sondern nur auf eine offizielle Anzeige hin, die von einer staatlichen Behörde (Jugendamt etc.) eingereicht wird. Sie hat auch keine Handhabe, ein Spiel zu verändern oder das Erscheinen zu verbieten.Die Folgen einer Indizierung werden unterschiedlich bewertet: Einerseits ist ein indiziertes Programm nur schwer erhältlich und öffentliche Medien sind in der Darstellung des Programms stark eingeschränkt, andererseits wird ein indiziertes Spiel von Jugendlichen manchmal als »cool« empfunden, sodass eine Indizierung oft die Verbreitung über Mundpropaganda und Raubkopien anstachelt.Eine schwächere Form des Jugendschutzes sind die Regelungen der Unterhaltungs-Software-Selbstkontrolle (USK), die z. B. Altersbeschränkungen angibt. In besonders schwerwiegenden Fällen, z. B. Aufruf zu Rassenhass, kann einer Indizierung auch eine Beschlagnahme folgen. Beschlagnahmte Software darf von dem Eigentümer - sofern kein Straftatbestand vorliegt - behalten und eingesetzt, aber nicht mehr in irgendeiner Weise verkauft, verliehen oder verschenkt werden.
Universal-Lexikon. 2012.